Mit einer INITIUM Bürger-StifterRente verbessern ältere Haus- oder Wohnungseigentümer nicht nur ihre laufende Altersversorgung mit Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts im Grundbuch (siehe INITIUM Haus-StifterRente). Sie engagieren sich auch mit einem Teil des Verkaufspreises für die örtliche Bürgerstiftung. Mit Hilfe einer Einmalzahlung, die eine kommunale Wohnbau GmbH oder ein Family-Office im Rahmen eines Kaufvertrages leistet, errichten sie eine treuhänderische Verbrauchsstiftung unter dem Dach der kommunalen Bürgerstiftung.
Das Kapital der Treuhandstiftung wird in mindestens 10 Jahren verbraucht und fördert Projekte der Bürgerstiftung, die dadurch im Namen der Treuhandstifter nachhaltig helfen kann.
Sie wollen mehr über die Bürger-StifterRente erfahren?
lebenslanges Wohnrecht (auch für Paare), erstrangig eingetragen im Grundbuch
Rückerstattung bei Auszug (z.B. ins Pflegeheim) oder bei Tod an die Erben
Einmalzahlungen und Ratenzahlungen über Wunschlaufzeit mit Absicherung im Grundbuch
Wegfall von Verwaltungs- und Instandhaltungsaufgaben
Steuerliche Vorteile nach § 10 b EstG bei Gründung einer Treuhandstiftung
Förderung gemeinnütziger Zwecke durch eine „eigene“ Stiftung unter dem Dach der örtlichen Bürgerstiftung – auch über den Tod hinaus
Lassen Sie uns in Verbindung treten!
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus, um mehr über die INITIUM Stifter-Rente zu erfahren oder um einen persönlichen Beratungstermin mit Christoph Maurer zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem Weg zu finanzieller Sicherheit zu begleiten.