Mit der INITIUM Zinshaus-StifterRente bieten wir Ihnen als Eigentümer eines Zinshauses eine attraktive Möglichkeit, sich von den Herausforderungen der Instandhaltung und Verwaltung zu entlasten, ohne dabei die Zukunft Ihrer Mieter zu gefährden. Oft sind die Mieteinnahmen ein zentraler Bestandteil Ihrer Altersvorsorge, doch bei Schenkung oder Vererbung drohen hohe Steuerbelastungen, die zu Mieterhöhungen und Kündigungen führen können.
Mit der Zinshaus-StifterRente übernehmen gemeinnützige Stiftungen Ihr Haus, die keine Erbschaftssteuern zahlen müssen und langfristig stabile, moderate Mieten garantieren. Sie erhalten statt der bisherigen Mieteinnahmen einmalige und laufende Zahlungen und, falls gewünscht, ein lebenslanges Wohnrecht, sollten Sie selbst in einer der Wohnungen leben.
Nach Ihrem Tod wird sichergestellt, dass offene Zahlungen weiterhin an Ihre Erben fließen, oder Sie können testamentarisch festlegen, dass der Restwert an eine Stiftung gespendet wird – komplett steuerfrei. So vermeiden Sie nicht nur Streitigkeiten unter den Erben, sondern sichern auch den Erhalt Ihrer Immobilie und deren sozialen Charakter.
Jede Zinshaus-StifterRente ist individuell auf Ihre Immobilie und Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Faktoren wie der Wert des Hauses, mögliche Renovierungskosten und Ihre gewünschte Auszahlungshöhe und -dauer fließen in die Berechnung ein. Ältere Eigentümer profitieren in der Regel von höheren Auszahlungen.
Die INITIUM AG, mit über 20 Jahren Erfahrung, bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und steht Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch!
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Verkauf der Immobilie an eine gemeinnützige Stiftung --> Haus kommt in gute Hände
stabiler und seriöser Partner mit längerfristigem Entwicklungsinteresse an der Bestandsimmobilie
Erhaltung der Mieterstruktur weil Miethöhungen aufgrund von Schenkungsteuer-/Erbschaftsteuerbelastungen der neuen Eigentümer entfallen
wertvoller Beitrag zur Erhaltung bezahlbaren Wohnraums – insbesondere in Großstädten
keine Streitigkeiten unter Erben bezüglich Erhaltung oder Verkauf der Immobilie
statt aufwändiger Mietverwaltung und schwankenden Mieten feste Einmalzahlungen und Ratenzahlungen über Wunschlaufzeit
kein schwieriger und teurer Verkaufsprozess
bei Selbstnutzung einer Wohnung erhält der Zinshausstifter ein Wohnungsrecht
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Füllen Sie einfach das folgende Formular aus, um mehr über die INITIUM Stifter-Rente zu erfahren oder um einen persönlichen Beratungstermin mit Christoph Maurer zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf dem Weg zu finanzieller Sicherheit zu begleiten.